Teilnehmer einer Kundgebung politischer Asylbewerber am 28. Oktober 2021 vor der Zeitung „Rheinische Post“, SPD und CDU in der Stadt Düsseldorf,
APPELL
Sehr geehrte Kollegen der Zeitung „Rheinische Post“, SPD und CDU
Sehr geehrte Repräsentanten der Presse und der deutschen Öffentlichkeit!
Sie vertreten einen großen politischen Teil der deutschen Öffentlichkeit, die für die Entwicklung der demokratischen Wahltradition und die Fortführung der Wahlkultur in Deutschland gesorgt haben. Da Sie in einem Land leben, in dem demokratische Werte der Welt verankert sind und Sie der Anführer der wichtigsten Politik dieses Landes sind, glauben wir daran, dass Sie in Ihren Beziehungen zu Aserbaidschan, dessen Bürger wir sind, immer die Bedeutung demokratischer Prinzipien berücksichtigen werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir über die Situation der Demokratie in Aserbaidschan sowie die politische Lage informieren. Aserbaidschan wird seit mehr als 18 Jahren von Ilham Aliyev regiert, der die Macht von seinem Vater übernommen und seine Frau zum ersten Vizepräsidenten ernannt hat. Bis heute wurde die Verfassung des Landes dreimal geändert und politische Institutionen, darunter das Verhältniswahlsystem, abgeschafft.
Nach der neuen Verfassung ist der erste Vizepräsident die zweite Person des Landes, während das Land einen Premierminister und einen Sprecher hat. Nach einer weiteren Verfassungsänderung kann Ilham Aliyev faktisch alle 7 Jahre bis zu seinem Lebensende zum Präsidenten gewählt werden. In Aserbaidschan, das von Ilham Aliyev und der Partei Neues Aserbaidschan, deren Vorsitzender er ist, regiert wird, wird keine einzige unabhängige oder oppositionelle Zeitung veröffentlicht. Bis heute wurden vier Journalisten getötet und Hunderte von Aktivisten, Journalisten und Mitgliedern der Oppositionspartei verhaftet und der Folter ausgesetzt. Im Juli 2020 wurden etwa 40 Mitglieder der Volksfrontpartei von Aserbaidschan verhaftet. Derzeit gibt es mehr als 120 politische Gefangene im Land. Die Berichte der internationalen Menschenrechtsorganisationen, wie Human Rights Watch, Amnesty International, Freedom House, Reporter Ohne Grenzen und anderen, weisen auf Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan hin und rangieren im Index der Meinungsfreiheit auf Platz 167 von 180 Ländern.
In der Internationalen Arena gibt es in offenen Informationsquellen genügend Informationen zu Geldwäsche, Kaviardiplomatie, Offshore – Firmen. Anfang Oktober 2021 entdeckte das Internationale Konsortium investigativer Journalisten in London ein 700-Millionen-Haus der Familie von Ilham Aliyev.
Derzeit gehen die Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan weiter. So wurde am 8. Oktober 2021 ein Mitglied der Volksfrontpartei von Aserbaidschan (AXCP) Niyamaddin Ahmadov vom Bakuer Gericht für Schwerverbrechen zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (Artikel 214, 281.2, 233-1.2.1 des Strafgesetzbuches).
Zalov Jafar Mursal oglu, der im Zusammenhang mit den Ereignissen in Ganja im Jahr 2018 festgenommen wurde, wurde vor dem Gericht für Schwerverbrechen in Baku gemäß mehreren Punkten der Artikel 120, 14, 214, 228, 277, 278 des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan angeklagt und zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der politische Aktivist Bakhtiyar Hajiyev wird weiterhin schikaniert und von den Polizisten bedroht, weil er den Innenminister kritisierte. Am 9. Oktober 2021 unternahm B. Hajiyev vor dem Präsidialamt einen Selbstmordversuch.
In letzten 10 Tagen des Monats Oktober wurde eine Gruppe von Gläubigen, darunter Haji Sardar Babayev und Sabuhi Salimov, gemäß Artikel 274 (Hochverrat) des Strafgesetzbuches inhaftiert.
Am 23. und 24. Oktober wurden die politischen Aktivisten Mutallim Oruj und Malik Rzayev inhaftiert, die als politische Asylbewerber in Deutschland aufgehalten haben und deren Asylanträge vom Deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Gerichten Asyl abgelehnt wurden. Es wurde bekannt gegeben, dass sie nach ihrer Abschiebung nach Aserbaidschan mehrfach von der Polizeibehörde und Staatssicherheitsdienst verhört wurden. Beide Personen werden wegen ihrer Teilnahme an politischen Kundgebungen und anderen politischen Aktivitäten in Deutschland verfolgt.
Artikel 3 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche, demütigende oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafungsmethoden besagt, dass:
1. Ein Vertragsstaat darf keine Person an einen anderen Staat abschieben, ausliefern oder überstellen, wenn schwerwiegende Gründe zu der Annahme bestehen, dass eine Person dort der Folter ausgesetzt werden könnte.
Sehr geehrte Repräsentanten der Partei!
Wie Sie sehen, wird die Situation in Aserbaidschan von Tag zu Tag schlimmer und die Menschen leben weiterhin in Angst. Wir sind der Meinung, dass das Thema politischer Gefangenen, die Unterstützung freier Medien und Meinungsfreiheit in den künftigen Beziehungen Deutschlands zu Aserbaidschan auf der Tagesordnung stehen sollte. Zu diesem Zweck sollte die aserbaidschanische Regierung mit folgenden inhaltlichen Forderungen verpflichtet werden:
- Alle politischen Gefangenen müssen freigelassen werden;
- Die aserbaidschanische Regierung muss aufgefordert werden, Redefreiheit, politische Freiheiten und demokratische Werte umzusetzen;
- Verhandlungen mit der aserbaidschanischen Regierung über die Beendigung von Folter, Repressalien und unmenschlicher Behandlung gesellschaftspolitischer Aktivisten führen;
- Bedingungen für lokale und internationale Menschenrechtler schaffen, um zu den Haftanstalten und geschlossene Einrichtungen Zugang zu schaffen;
- Beendigung politischer Verhaftungen und Gerichtsverfahren auf Anweisung;
- Gleichzeitig sollten der Europarat, die USA, die Bundesrepublik Deutschland und andere Länder Sanktionen gegen Beamte verhängen, die in Aserbaidschan politische Repressalien durchführen.
Mit freundlichen Grüßen