An das Verwaltungsgerichts Augsburg

APPEL

 

 über Ziya Ibrahimov, der von Deutschland nach Aserbaidschan abgeschoben wurde und dort festgenommen wurde.

 

Sehr geehrter  Präsident Dr. Nikolaus Müller,                                                                       

 

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Ziya Ibraimov der 6. politische Flüchtling ist, der nach seiner Abschiebung aus Deutschland nach Aserbaidschan festgenommen wurde. Punhan Karimli, Jafar Mirzayev, Mutallim Orujov, Malik Rzayev und Samir Ashurov, die vor ihm dasselbe Schicksal erlitten hatten, wurden ebenfalls aufgrund falscher Anschuldigungen festgenommen. Sogar wurde Pünhan Karimli  zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt. Darüber hinaus  wurden auch der am 28. Juli 2022 abgeschobene Emin Malikov, sowie Anar Aliyev festgenommen. Es muss betont werden, Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge  und die Verwaltungsgerichte lehnten den Antrag auf politisches Asyl von 7 der 8 Personen ab, die in Aserbaidschan festgenommen wurden und gegen sie Strafverfahren eröffnet wurden, mit der Begründung, dass ihnen in ihrem Land keine Verhaftung droht.

Die politische Aktivität der abgeschobenen politischen Flüchtlingen, ihre Beiträge und ihre Meinungen über das politische Regime Aserbaidschans in sozialen Netzwerken, die von ihnen geteilten Plakate und Fotos, sowie ihre Reden bei Kundgebungen und Massenaktionen gegen Menschenrechtsverletzungen und die Videos dieser Personen  beruhen  auf der Tatsache, dass diese Personen wegen ihrer politischen Ansichten festgenommen wurden.

Ziya İbrahimov, geb. am 01.04 .1972, Aserbaidschan,  Landkreis Bilasuvar, Dorf Zahmatabad. Wohnanschrift in  Deutschland: Finther Landstraße 23, 55124 Mainz Am 23. April 2018  beantragte er politisches Asyl in Deutschland. Seit 1990 ist er Mitglied der Volksfrontpartei Aserbaidschans. Während seiner politischen Aktivitäten wurde er ständig verfolgt und unter Druck gesetzt.  Im deutschen Exil nahm er regelmäßig an politischen Kundgebungen teil und äußerte sich in den sozialen  Medien kritisch gegen das politische Regime. Außerdemwar er Leiter der größten DAS – Organisation  (Wähle das Demokratische Aserbaidschan) im Land Rheinland-Pfalz in Deutschland, die von  aserbaidschanischen politischen Asylbewerbern gegründet wurde. Er organisierte 5 Protestaktionen gegen das diktatorische Regime in Aserbaidschan. Er sprach regelmäßig auf Kundgebungen und kritisierte das korrupte Regime in Aserbaidschan. Gleichzeitig forderte er auch die Freilassung politischer Gefangener.

 Ziya Ibraimov, ein Mitglied der DAS-Organisation, lebte etwa 4 Jahre in Deutschland, und das BAMF und das Trierer Verwaltungsgericht lehnten seinen Antrag auf politisches Asyl ab. Am 19. Mai 2022 wurde er nach Aserbaidschan abgeschoben und am selben Tag am Flughafen festgenommen und administrativ festgenommen (30 Tage). Seit dem Tag seiner Festnahme wurden keine Informationen darüber gegeben, unter welchen Bedingungen er verhört wurde, ob ihm ein Anwalt zur Verfügung gestellt wurde. Aufgrund des Drucks vermieden die Familienmitglieder Treffen mit Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und Personen, die öffentliche Interessen verteidigen. Am 22. Juli 2022 wurde durch die Entscheidung von Rauf Dashdamirov, dem Richter des Bezirksgerichts Yasamal der Stadt Baku, ein Strafverfahren gegen Ziya Ibrahimli gemäß Artikel 306 des Strafgesetzbuchs (Nichtvollstreckung des Urteils, der Entscheidung oder eines anderen Akt des Gerichts) und er wurde zu einer Untersuchungshaft von 2 Monaten und 26 Tagen verurteilt. Die  Informationen darüber wurden von seinem Anwalt veröffentlicht. . https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=5572151206157092&id=100000868041420

Die politische Seite des Falls ist, dass Z. Ibrahimov während seines Aufenthalts in Aserbaidschan angeblich eine Unterhaltspflicht hatte und diese nicht bezahlte. Seine oppositionelle Stellungnahme gegen das Regime, sowohl während seines Aufenthalts in Aserbaidschan als auch im Exil in Deutschland, führte zu seiner Verhaftung. Wenn der Fall dieses Strafverfahrens vor Gericht kommt, drohen Z. Ibrahimov bis zu drei Jahren Haft.

Wir stellen einige Beiträge von Z. Ibrahimov und sein Facebookkonto vor, während er in Deutschland war, um eine Antwort auf die Frage zu finden, warum das Regime ihn verhaftet hat:

https://www.facebook.com/ziya.ibrahimov.9693

https://www.facebook.com/ziya.ibrahimov.9693/posts/pfbid02FfQWvmBpQLrxBHCGyWm7crdN69dD4SJmFmYjc446Bv9JpBMsUCpSvaCPXnUKKwrYl

https://www.facebook.com/elbeyidadashov/posts/pfbid0WrjTdWoDmtPNMWrXGkmm2HnXLj8wPR4sBxb7WAUSSBP4DTsn964DYEEhvAZxwks7l

Wir stellen fest, dass die Verhaftung von Ziya Ibrahimov und anderen „gefangenen Flüchtlingen“ auch direkt dem deutschen Staat die Verantwortung auferlegt.

In der am 10. Dezember 1984 von der Generalversammlung der UNO verabschiedeten Resolution 39/46 über das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wurden folgende Punkte festgehalten:

Artikel 3

(1) Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.

(2) Bei der Feststellung, ob solche Gründe vorliegen, berücksichtigen die zuständigen Behörden alle maßgeblichen Erwägungen einschließlich des Umstands, dass in dem betreffenden Staat eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte herrscht.

Ferner ist in allen internationalen Dokumenten festgehalten, dass die Menschen nach den Prinzipien des internationalen Humanismus beurteilt werden sollen, ohne dass sie gefoltert und jeglicher Gewalt ausgesetzt werden.

 

            Dass Ziya Ibrahimov und Menschen wie er, die aus Aserbaidschan geflohen sind und in Deutschland Asyl gesucht haben und gleichzeitig ihre politische Aktivitäten weitergeführt haben, zurückgeschickt werden, hat heute bittere Folgen.

Mit freundlichen Grüßen

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